Lebensversicherung
 




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Riester Rente, die Altersvorsorgeversicherung


Riester Rente die Altersvorsorgeversicherung ist wohl in aller Munde. Dabei wurde sie bereits 2002 von ihrem Namensgeber Walter Riester eingeführt. Damit zeigte sie also bereits vor gut sechs Jahren an, dass die Rente eben doch nicht so sicher sei, wie einige Politiker gerne behauptet haben. Dass die gesetzliche Rente, die aufgrund eines längst überholten Generationenvertrags gezahlt wird, schon längst nicht mehr ausreicht, um den Lebensstandard auch im Alter zu halten, ist heute wohl allen Bürgern und Bürgerinnen klar.

Dennoch gewann die Riester Rente erst in
den letzten ein bis zwei Jahren an Bedeutung. Dies mag zum einen daran liegen, dass der anfängliche bürokratische Aufwand, der mit der Riester Rente einher ging, sehr hoch war. Zum anderen gab es damals auch noch zahlreiche Unklarheiten und die Förderung durch den Staat war wohl vielen Menschen noch nicht ausreichend hoch genug. Doch seit diesem Jahr können die höchsten Zulagen während der gesamten Riester Renten Phase beantragt werden, was wohl viele Menschen doch dazu bewegt hat, noch einen Riester Vertrag abzuschließen.

Berechtigt zum Abschluss einer solchen Rente
ist jeder Arbeitnehmer, unter Umständen auch Beamte und Soldaten. Auch wenn nur ein Ehepartner berechtigt ist, einen Riester Renten Vertrag abzuschließen und die hierauf gezahlte Förderung in Anspruch zu nehmen, kann der andere Partner ebenfalls die Zulagen erhalten. Die Riester Rente als Altersvorsorgeversicherung ist dabei vor allem für Geringverdiener sehr interessant. Denn diese können sich mit geringen Beiträgen die staatlichen Zulagen für ihren Riester Vertrag sichern und somit im Laufe der Jahre ein hübsches Sümmchen ansparen. Auch Familien profitieren vom Abschluss einer Riester Rente. Die teils enormen Zuschüsse, die für Kinder geleistet werden, werten den Vertrag nochmals deutlich auf.


Voraussetzung, um die staatlichen Zulagen
zu erhalten, ist eine Mindestsparleistung, die häufig auch als Sockelbetrag bezeichnet wird. Diese betrug in den ersten beiden Jahren 1 % des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens und steigerte sich alle zwei Jahre um einen weiteren Prozentpunkt. Mittlerweile sind wir also bei 4 % des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des letzten Jahres angelangt. Doch diese 4 % müssen nicht vollständig selbst erbracht werden.

Vielmehr müssen sie sich aus der Summe
der selbst eingezahlten Beträge sowie der Zuschüsse ergeben. Damit man immer ausreichend Beiträge einzahlt, prüfen die Versicherer mittlerweile selbst (sofern eine Vollmacht vorliegt), wie hoch das Einkommen war und welcher Mindestbeitrag in den Vertrag eingezahlt worden sein muss, um die vollen staatlichen Zulagen zu erhalten. Hat man den Mindestbeitrag nicht eingezahlt und dies auch nicht bis kurz vor Jahresende nachgeholt, so erhält man auch nur die anteiligen Zulagen vom Staat.

Die Zulagenbeantragung war anfänglich ein besonders großer, bürokratischer Aufwand, der jedoch dadurch verringert wurde, dass man seinem Versicherer die Vollmacht zur Beantragung erteilen kann. Dann muss man sich um nichts mehr kümmern, weil der Versicherer alle Formalitäten erledigt. Dies ist wohl auch ein Grund dafür, warum sich heute mehr Menschen denn je für die Riester Rente entscheiden.


Ein weiterer Vorteil der Riester Rente
liegt wohl auch darin begründet, dass man sie ausschließlich zur Altersversorgung verwenden kann. Das heißt, sie gilt als geschütztes Vermögen und kann während der Einzahlungsphase nicht gepfändet oder von der Bundesagentur für Arbeit mit angerechnet werden. Dies ist aber nur deshalb möglich, weil man bei der Riester Rente keinerlei Kapitalwahlrecht erhält. Das heißt, die Auszahlung kann nur in einer monatlichen Rentenzahlung, jedoch nicht als Einmalzahlung erfolgen.

Dies ist auch einer der großen Nachteile
im Gegensatz zu einfachen Kapitallebensversicherung, die eine beträchtliche Summe am Ende der Laufzeit auszahlt. Allerdings ist diese auch während der Laufzeit pfändbar und muss im Falle eines Hartz IV Antrages evtl. auch unter Verlusten gekündigt oder verkauft werden. Dabei verrinnt natürlich auch gleichzeitig der Todesfallschutz, der im Todesfall die Erben abgesichert hätte.

Ein weiterer Nachteil liegt darin, dass die Riester Rente im Alter voll versteuert werden muss. Gerade bei den besser Verdienenden kann sich dies negativ auswirken. Während der Ansparphase wird jedoch auch ein Steuervorteil gewährt, der sich jedoch durch die nachrangige Besteuerung oft wieder aufhebt.
Dennoch ist es sinnvoll, eine Riester Rente abzuschließen, und sei es nur wegen der staatlichen Förderungen. Die Riester Rente kann dabei grundsätzlich als Banksparplan, Fondssparplan oder als Rentenversicherung möglich.

Da aber alle Modelle meist nur geringe Renditen erwarten lassen, lohnt es sich meist nicht, einen Riester Vertrag zu überzahlen. Hat man noch Geld übrig, welches ebenfalls in die private Altersvorsorge fließen soll, lohnt sich mit Blick auf die zu erwartenden Renditen, oftmals der Abschluss einer zusätzlichen privaten Rentenversicherung.
Dies bietet sogar den Vorteil, dass man dann auch die hier eingezahlten Beträge noch zusätzlich von der Steuer absetzen kann.

Außerdem lässt sich die Riester Rente im Todesfall auch an die Hinterbliebenen vererben. Ein großer Nachteil, der sich hier bietet, liegt jedoch darin, dass die erhaltenen Zulagen wieder zurück gezahlt werden müssen. Einzige Ausnahme bietet hier der Ehepartner, mit dem der Verstorbene bis zu seinem Tode verheiratet war. Dieser kann den kompletten Vertrag und die darin befindlichen Vermögensgegenstände auch ohne Rückzahlungsverpflichtung mit übernehmen. Das Kapital aus dem Vertrag kann dabei problemlos auch weiter geführt werden, selbst wenn der Ehepartner selbst nicht zulageberechtigt ist.